Parliamentary Assembly

Assemblée parlementaire

   

Doc.13110

24 January 2013

 

Failure to provide assistance to rape victim in Cologne, Germany, 15 December 2012

 

Written question No. 624 to the Committee of Ministers

by Ms Carina HÄGG, Sweden, Socialist Group

 

On 15 December 2012 in Cologne, Germany, two Catholic clinics rejected assisting a suspected rape victim in providing a gynaecological check-up for reasons claimed to be related to the ethics rules and procedures governing the hospitals which fall under the authority of the Catholic hierarchy in Germany. The 25 year old young woman woke up on a bench in a public park after having been drugged at a party she attended in Cologne with no memory of what happened in the intervening hours. With her mother, she went to a general practitioner who suspected that the young woman could have been the victim of rape/sexual assault. The general practitioner prescribed emergency contraception which is standard practice under German law in cases of rape/sexual assault, thus providing the young woman the ability to exercise her right to decide according to her own convictions whether to carry through or interrupt a possible pregnancy resulting from the sexual assault. After informing the police and in order to investigate possible criminal acts the general practitioner contacted two nearby hospitals for further medical testing, ie. conducting a ‘rape-kit’ – these were St.Vinzenz-Krankenhaus in Cologne-Nord and Heilig-Geist-Krankenhaus in Longerich (both happen to belong to the Foundation of Cellitinnen of Holy Maria).

 

However, both hospitals rejected the check-up of the suspected rape victim. Their Ethics Commissions had held consultations with Catholic Church authorities, after which the decision was taken to rule out such gynaecological check-ups in such cases since they are connected with a possible unwanted pregnancy as well as providing the victim with emergency contraception. The refusal to provide medical treatment based on Catholic ethics was maintained by the two hospitals even after the general practitioner clarified that he had already provided the suspected rape victim with the emergency contraception (which the Catholic hospitals would therefore not have had to provide).

 

In Germany, failure to provide assistance to a person in danger (unterlassene Hilfeleistung) is an offense according to paragraph 323c of the Penal Code (Strafgesetzbuch).

 

Ms Hägg,

 

To ask the Committee of Ministers:

 

– whether such actions by the Catholic hospitals in Cologne are in line with both the letter and the spirit of the laws in relation to the protection of victims of sexual assault/rape, specifically paragraph 323c of the German Code penal?

 

– whether it is known how many hospitals / health centres may be able to legally circumvent national laws in relation to the protection and assistance to victims of sexual assault based on  so-called ‘ethical’ grounds in Council of Europe member States?

 

– whether the public at large as well as victims’ associations and women’s groups should be informed in advance of all such hospitals / health centres in Council of Europe member States which may legally be allowed to circumvent national laws in relation to the protection and assistance to victims of sexual assault based on so-called ‘ethical’ grounds so that they may be able to better guide victims of sexual assault/rape?

Published: 16 Jun 11 15:14 CET

A German court has told anti-abortion campaigners they must not speak to women near a pregnancy advice centre in Freiburg, in the conclusion of a months-long conflict. 

People from the association ‘Life Centre – Helpers for God’s Precious Children in Germany,’ have been approaching women entering the Pro Familia advice centre, showing them photos of aborted foetuses, calling out, “Please mummy, let your child live,” and praying with rosaries hung with model foetuses.

These ‘pavement advisors’ were upsetting the visitors to the Freiburg Pro Familia advice centre so much that manager there, Friedrich Traub made an official complaint to the city authorities.

He told the Badische Zeitung newspaper that only the smallest part of his office’s work was with pregnant women trying to decide whether to keep a baby or not.

In 2009, he told the paper, the organisation in Freiburg and nearby Lörrach had supported 2,000 women with their pregnancies, offered 3,000 people general advice as well as informing thousands of young people about sex and contraception at various events. There were only 900 offers of help to women looking for help with an unexpected or unwanted pregnancy.

The ‘pavement advisors’ increased their activity early this year, approaching women heading to or from the Pro Familia office. “They are trying to exert emotional pressure,” said Traub. One woman was even offered €200 a month in maintenance to keep her baby while another woman was approached via her family.

Traub approached the city authorities for a ban of the campaigners from the street on which his office is located. This they duly did, imposing a €250 fine on anyone who approached unbidden to talk about a ‘pregnancy conflict situation’ or to show them brochures, pictures or objects on that theme.

An appeal against this decision was rejected on Thursday, with the Administrative Court of Baden-Württemberg upholding the ban.

“In the early phase of pregnancy, most women are in a particular psychological state in which in certain cases difficult conflict situations can emerge,” the court said in a statement.

“This pregnancy conflict is experienced by the woman as the most highly personal conflict. She has a right therefore, to be left in peace by strangers who might speak to her on the street.”

The court said it saw a need for state intervention as an unknown number of women were being affected, and that although they would have the option to take legal steps themselves, this would hardly prevent the distress caused.

Also, the court said, women in such a situation should not be expected to take individual legal action as such a move would remove their right to anonymity.

The Local/hc

MY BODY MY CHOICE 2010 – AUFRUF

Die christlichen Fundamentalist_innen von „Euro Pro Life“ (im „Mutterhaus“, Westendstraße 78) um ihren Vorsitzenden Wolfgang Hering planen für den 30.10.2010 erneut einen „1000-Kreuze-Marsch“ durch München. Dabei wollen sie der „Kinder“ gedenken, die in Deutschland abgetrieben werden. Das Leben der Frauen interessiert sie nicht.

strukturen der „lebensschützer“

Die Abtreibungsgegner_innen werden vor allem von der katholischen Kirche und von evangelikalen Gruppen innerhalb und außerhalb der „Evangelischen Kirche Deutschlands“ unterstützt. Zu diesen sogenannten „Lebensschützern“ gehören neben regionalen Gruppen wie „Aktion Leben e.V.“, „Aktion Lebensrecht für alle“ auch Organisationen wie die „Europäische Ärzte Aktion“ oder die „Juristische Vereinigung Lebensrecht“. Abtreibung ist für sie durch nichts gerechtfertigt und ein „Eingriff in Gottes Plan“. Dabei berufen sie sich auf die biblische Schöpfungsordnung mit „Adam und Eva“, eine strikt zweigeschlechtliche Ordnung, die Heterosexualität als Norm festsetzt und „Eva“ eine rein auf Reproduktion beschränkte Rolle zuschreibt. Dieses Weltbild bildet das Fundament ihrer frauenfeindlichen, homophoben und rassistischen Ideologie.
Die selbsternannten „Lebensschützer_innen“ haben keinerlei Berührungsängste mit rechten und rechtskonservativen Akteur_innen. Das „Manifest gegen den Linkstrend“ wurde von dem Vorsitzenden des „Bundesverbands Lebensrecht“, Martin Lohmann, als einem der Ersten unterzeichnet. Neben der Forderung nach „konsequentem Lebensschutz“, welcher das komplette Verbot von Abtreibung meint, wenden sie sich darin gegen „Geschlechterumerziehung“ und „Gefahr durch Islamisierung“. Die Petition wurde initiiert aus dem Graubereich zwischen rechtem CDU-Flügel und der „Neuen Rechten“. Der Aufruf wurde u.a. von Dr. Klaus Hornung, Kolumnist der völkisch-nationalistischen Wochenzeitung „Junge Freiheit“, sowie dem Ex-CDU-Politiker Rene Stadtkewitz unterzeichnet, der zuletzt die rechtspopulistische Partei „Die Freiheit“ mitbegründete.
In ihren reaktionären und menschenverachtenden Ansichten scheuen die Abtreibungsgegner_innen nicht davor zurück, Abtreibung mit den nationalsozialistischen Morden zu vergleichen. Der Berliner „Bundesverband Lebensrecht“ warb dieses Jahr auf dem Plakat für den Berliner „1000 Kreuze-Marsch“ unter anderem mit dem Slogan „(…) für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“. Immer wieder verunglimpfen sie Abtreibung mit holocaustrelativierenden Begriffen wie „Babycaust“ oder „größter Völkermord der Geschichte“. Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, werden als „Mörderinnen“ diffamiert.
Auch mit offen neonazistischen Gruppierungen scheinen die „Lebensschützer“ kein Problem zu haben. Im Jahr 2008 „zelebrierten“ sie in München ihre reaktionäre, frauenfeindliche und heterosexistische „Gedenk“veranstaltung gemeinsam mit Neonazis. Darunter waren zum Beispiel der inzwischen wegen schwerer Körperverletzung inhaftierte Münchner Kameradschaftsaktivist Philipp Hasselbach, Stadtrat Karl Richter von der BIA (Bürgerinitiative Ausländerstopp) und Karl-Heinz Statzberger. Statzberger war 2003 an der Planung eines Bombenattentats auf die Grundsteinlegungsfeier des Jüdischen Zentrums am Jakobsplatz in München durch die Wiese-Gruppe beteiligt.

gesellschaftliche relevanz

Doch nicht nur Neonazis und religiöse Fundamentalist_innen teilen solche völkischen und frauenfeindlichen Einstellungen. Sie sind ein Ausdruck einer antifeministischen Debatte der Mehrheitsgesellschaft über Bevölkerungspolitik. Das Beklagen von angeblich mangelndem Nachwuchs in so genannten „gebildeten“ Milieus im Gegensatz zu sozial schwächeren oder migrantisch geprägten Milieus ist nicht nur rassistisch und elitär. Die Selbstbestimmung der betroffenen Frauen wird völlig missachtet. Sie werden zu „Gebärmaschinen“ degradiert. In der „Demographiedebatte“ geht es um den Zusammenbruch des Staates und die angeblich drohende Gefahr der Unterwanderung. Eine „ethnisch homogene“ Bevölkerung und die Reproduktion seiner „Elite“ sind die erklärten Ziele. Frauen werden instrumentalisiert und es wird versucht, sie dazu zu bringen, die gesellschaftlich gewünschte Anzahl von Kindern zu produzieren.
Einer feministisch-emanzipatorischen Po si tion hin gegen geht es um die Mög lich keit von Frauen, selbst zu be stimmen, ob und wann sie wie viele Kin der be kommen möchten. Es gilt aber zu bedenken, dass Ent scheid ungen immer auch unter den Rah men be ding ungen ge sell schaft licher Re pro duk tions ver hält nisse ge troffen werden. Dazu ge hören ne ben §218 auch Ar beits markt vor aus setz ungen, steu er liche Re gel ungen wie das Ehe gat ten split ting und Fa mil ien politik wie Kin der geld und Kin der gar ten plätze. Selbst be stimmung ist auch eine Fra ge des Geld beutels. So ist beispielsweise in den Hartz-IV-Sätzen nach wie vor kein Pos ten für Ver hü tungs mittel vorgesehen.

gesetzliche lage

Zusätzlich zu bestehenden moralischen und ökonomischen Hürden ist ein Schwangerschaftsabbruch in der BRD immer noch eine Straftat. Lediglich nach einer Zwangsberatung ist er unter Umständen straffrei. Im Mai letzten Jahres wurde zudem im Bundestag die Verschärfung der §218 und §219 StGB zu Schwangerschaftsabbrüchen beschlossen. Seitdem muss auch nach dem Ausstellen der medizinischen Indikation für einen Abbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche eine „Bedenkzeit“ von 3 Tagen eingehalten werden. Diese aufgezwungene Wartezeit ist zusätzlich zu dem gesellschaftlichen Druck eine weitere Gängelung für die betroffenen Frauen. Den ausstellenden Ärzt_innen drohen nach dem neuen Gesetz bei Verfahrensfehlern bis zu 5000 € Bußgeld. In vielen Gegenden in der BRD gibt es überhaupt keine Ärzt_innen, die Abbrüche durchführen. Darüber hinaus erschwert das „Werbe“verbot für Abtreibungen Frauen den Zugang zu Informationen über Beratungsstellen und Ärzt_innen, die Abtreibungen vornehmen. Deshalb ist die derzeitige Gesetzeslage alles andere als hinnehmbar und der Kampf der Frauenbewegung für den freien Zugang zu Abtreibungen noch nicht gewonnen. Solange Frauen keinen freien Zugang zu Verhütungsmitteln und Abtreibungen haben, können sie keine Kontrolle über ihre reproduktiven Fähigkeiten erlangen und bleiben im Bereich der Sexualität den patriarchalen Gesellschaftsstrukturen ausgeliefert. §218 gehört ersatzlos gestrichen! Die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung sollen Frauen selbst treffen können, ohne Druck oder Bevormundung durch Partner_innen, Angehörige, Ärzt_innen, die Kirche oder den Staat!

der widerstand wird stärker

Seit 2008 gibt es eine sichtbare Gegenbewegung gegen die „Kreuzzüge“ der christlichen Abtreibungsgegner_innen. Zusätzlich zu den Kundgebungen und Demonstrationen kam es dabei in München in den vergangenen beiden Jahren zu vielfältigen bunten und kreativen Aktionen. Im Vorfeld der 1000-Kreuze-Märsche wurde in diesem wie auch in den vergangenen beiden Jahren das Münchner „Lebenszentrum“ in der Westendstraße entglast. Jedes Jahr gab es auch antisexistische Sprüh-Aktionen. Die Aufmärsche der Abtreibungsgegner_innen und Nazis wurden von pinken Riesenkondomen und vielen lauten Aktivist_innen in bunter Verkleidung mit Transparenten, Trillerpfeifen und feministischen und antisexistischen Parolen begleitet, gestört und behindert. Wiederholt wurden die „Lebensschützer“ mit einem wahren Kondomregen bedacht. Darüber hinaus schafften es unauffällig gekleidete Gegenaktivist_innen in den Marsch. Eine Gruppe spannte beschriftete Regenschirme auf, andere küssten sich wild durcheinander und riefen Parolen. In den vergangenen Jahren flogen in München und Berlin Kreuze in die Isar und die Spree. Inzwischen kann der 1000-Kreuze-Marsch nur noch unter massivem Polizeischutz durchgeführt werden, so dass Passant_innen den Eindruck bekommen, es müsse sich um einen Naziaufmarsch handeln. Die beabsichtigte Öffentlichkeitswirkung dürften diese Aufmärsche gründlich verfehlen.
Auch in diesem Jahr wollen die „Lebensschützer“ einen weihevollen Trauermarsch veranstalten. Sie kommen in schwarz und in trüber Stimmung. Nichts stört sie dabei mehr als fröhliche, laut schreiende, rumknutschende, lustige Menschen mit kreativen Ideen. Mensch darf gespannt sein, wie sich die erfolgreichen Aktionen der letzten Jahre in diesem Jahr noch steigern lassen!

Termine im Vorfeld
Info-Vortrag
Der Kampf um das Recht auf Abtreibung, die „Lebensschützer“ und der Widerstand gegen deren Märsche
mit Filmvorführung „Meine Entscheidung“, 30-minütige Dokumentation von Janina Heckmann und Gitte Hellwig, in der Frauen von ihren persönlichen Erfahrungen um Schwangerschaftskonflikt und Abtreibung erzählen.
Montag, 18. Oktober, 19:30 Uhr in der Ligsalz8, München
Dienstag, 19. Oktober, 20 Uhr im Cafe DeCentral, Innsbruck
Mittwoch, 20. Oktober 19 Uhr im Infoladen Salzburg
Donnerstag, 21. Oktober 19:30 Uhr in der Kofra, München
Mittwoch, 27. Oktober, 20 Uhr im Kafe Marat, München

Am 30. Oktober

Bereits am morgen wollen die „Lebensschützer“ einen Vortrag mit dem Titel „Die Wurzeln der Abtreibungsideologie und ihre Folgen für Westeuropa“ veranstalten. Dabei soll „der Nachweis erbracht [werden], dass die Abtreibungsideologie „heute“ und jene der Nazi-Ideologie auf dieselben philosophischen Wurzeln zurückzuführen sind.“
Der Vortrag soll um 10 Uhr im CVJM-Haus (Landwehrstraße 13) stattfinden.

Der „1000-Kreuze-Marsch“ soll um 14:30 Uhr am Sendlinger-Tor starten und soll gegen 17:30 Uhr enden.

Daneben rufen sie auch zur Teilnahme an 2 „Heiligen Messen“ auf:

12.00 Uhr Bürgersaal-Kirche / Neuhauser Straße (nahe Karlsplatz)
17.30 Uhr Dom oder St. Kajetan (Theatinerkirche) / Odeonsplatz

Die Kundgebung MY BODY MY CHOICE findet ab 11 Uhr am Rindermarkt statt.

Am Abend könnt ihr dann ab 17 Uhr ins AfterAction Café in die Ligsalz8 kommen.

Überlegt euch, was ihr an diesem Tag machen wollt und könnt. Bildet Banden!
Für Tipps, Tricks und als guten Ausgangpunkt für eure Planungen empfehlen wir die Lektüre des Bezugsgruppenreaders.

Nachdem im vergangenen Jahr Menschen mit Kostümierungen (bzw. Menschen die sich außerhalb einer „optischen Norm“ bewegt haben) des öfteren von der Polizei kontrolliert wurden, könntet ihr auch darüber nachdenken, kleidungsmäßig flexibel zu sein.

Die Nummer des EA lautet (089) 4 48 96 38.
Dazu empfiehlt es sich, auch einen Blick auf das Demo 1×1 zu werfen.

http://asabm.blogsport.de/special/

Auf leftvision gibt es ab heute den frisch fertig gestellten Clip zu den Protesten gegen den “1000 Kreuze Marsch” zu sehen.

http://www.leftvision.de/index.php?option=com_content&view=article&id=54:1000-kreuze-in-die-spree-der-protest-gegen-die-abtreibungsgegnerinnen-&catid=2:protest-und-bewegung&Itemid=6

Vor dem Hintergrund der Proteste erklären Sarah Diehl, Filmemacherin, Buchautorin und Pro-Choice-Aktivistin und Kirsten Achtelik, freie Journalistin und feministische Aktivistin, wer hinter dem Schweigemarsch steckt und warum Abtreibung immer noch ein Thema für Feminist_innen ist.

An die

Bundesgeschäftsstelle der CDU

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

und an

Deutscher Bundestag

Fraktion der CDU/CSU

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Berlin, 11. Oktober 2010

Offener Brief

gegen die Unterstützung fundamentalistischer Abtreibungsgegner durch die CDU/CSU

Am 18. September 2010 fand in Berlin der „Marsch für das Leben“ statt, der vom „Bundesverband Lebensrecht“ organisiert wurde. Bei dieser Demonstration wurden verschiedene Grußworte von prominenten Mitgliedern der CDU und CSU verlesen, unter anderem von

Annette Schavan (Bundesministerin für Bildung und Forschung), Karl-Theodor zu Guttenberg (Bundesverteidigungsminister), Volker Kauder (Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Wolfgang Bosbach (Innenausschuss-Vorsitzender des Deutschen Bundestages), Peter Müller (Ministerpräsident des Saarlands), Martin Kastler (CSU-Europaabgeordneter), Johannes Singhammer (CSU-Abgeordneter), Philipp Mißfelder (Bundesvorsitzender der Jungen Union).

Die im „Bundesverband Lebensrecht“ organisierten Abtreibungsgegner vertreten ein fundamentalistisch-christliches Weltbild, das auch vielen Wählern und Mitgliedern der CDU zu weit gehen dürfte, u.a. verfolgen sie das Ziel des ausnahmslosen Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen – auch bei Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung und Inzest ausgelöst wurden oder die Gesundheit der Frau beeinträchtigen.

Wir sind der Auffassung, dass die Ziele des „Bundesverbands Lebensrecht“ zutiefst undemokratisch sind.

Ein Abtreibungsverbot stellt in keiner Weise eine Lösung für die vielschichtigen Probleme der Frauen und ihrer Familien dar, sondern ist nur ein angenehmes Werkzeug, mit dem sich Konservative durch die Idealisierung des Ungeborenen als „Lebensschützer“ inszenieren – ohne tatsächliche Lösungsansätze für soziale Probleme bieten zu müssen.

Familienorientierung muss man nicht damit demonstrieren, dass man sich gegen Abtreibungen ausspricht, die für viele Frauen eine medizinische und soziale Notwendigkeit darstellen. Frauen und Männer haben trotz vielfältiger Verhütungsmethoden niemals eine 100%ige Kontrolle über die Wirksamkeit von Verhütung. Ungewollte Schwangerschaften sind nie auszuschließen. Ein „Gebärzwang“ würde fundamentalen Menschenrechten auf sexuelle und reproduktive Gesundheit widersprechen. Wir fordern daher die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch, denn mit einer strafgesetzrechtlichen Bedrohung ist das Menschenrecht auf Selbstbestimmung unmöglich.

Abtreibungsgegner schüchtern Frauen vor Kliniken, an Schulen und im Internet mit wissentlich falschen Informationen über Schwangerschaftsverlauf, Entwicklung des Embryos und gesundheitliche Risiken ein. Durch ihre Aktionen erhöhen sie das Stigma des Abbruchs in der Allgemeinheit, so dass zunehmend weniger Ärzte Abbrüche anbieten und Krankenhaus- und Krankenkassenpersonal den Frauen feindselig begegnen. Gerade in katholisch geprägten Regionen ist dadurch der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch erschwert. Eine solche Vorgehensweise, die religiöse Demagogie wissenschaftlichen und sozialen Fakten vorzieht, darf von der Politik nicht unterstützt werden!

Statt tendenziell fundamentalistische Gruppen zu unterstützen, sollten die Vertreter und Vertreterinnen der CDU/CSU mit ihren Äußerungen und Aktivitäten unmissverständlich für das Grundgesetz der BRD eintreten, in dem festgeschrieben steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3), Frauen haben ein Recht auf „freie Entfaltung“ ihrer Persönlichkeit (Artikel 2), ihre „Würde“ ist „unantastbar“ (Artikel 1).

Sexuelle Aufklärung in Schulen und Familienberatungsstellen sowie kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln sind wirkungsvolle Mittel, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Aus ungewollten Schwangerschaften werden keine gewollten, wenn man Frauen den Abbruch erschwert. Kriminalisierte (und dadurch selbst durchgeführte) Abtreibungen führen laut WHO weltweit zu etwa 78.000 Todesfällen und 5 Millionen schwer kranken Frauen jährlich. Dieser Realität verschließen sich die christlichen „Lebensschützer“.

Die Regelung in Deutschland wurde nach der deutschen Einigung mühsam parteiübergreifend errungen. Dahinter dürfen wir nicht zurückfallen!

Zudem sind wir der Auffassung, dass sich die CDU/CSU von Organisationen wie dem „Bundesverband Lebensrecht“ distanzieren sollte, die offenkundig Verbindungen zu rechtsextremen Organen wie der „Jungen Freiheit“ unterhalten.

Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses offenen Briefes:

Institutionen/Organisationen/Vereine

Pro Choice Berlin

TERRE DES FEMMES

Familienplanungszentrum Berlin e.V. – BALANCE

Verband alleinerziehender Mütter und Väter

Bundesverband e.V., Berlin

Frau und Familie e.V. Berlin

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband

pro familia e.V. – Landesverband Baden-Württemberg

pro familia e.V. – Landesverband Brandenburg

pro familia e.V. – Landesverband Berlin

pro familia e.V. – Landesverband Rheinland-Pfalz

pro familia e.V. – Landesverband Saarland

pro familia e.V. – Landesverband Sachsen

pro familia e.V. – Landesverband Thüringen

Frauen helfen Frauen e.V. Rostock

Wildwasser e.V. Berlin

Giordano-Bruno-Stiftung

Gender@Wiki e.V.

Aufbruch Neukölln e.V

Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe Rheinland-Pfalz

Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.

Fachstelle zu sexualisierter Gewalt, Mainz

LIFE e.V. Bildung Umwelt Chancengleichheit

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.

faq Infoladen

Umsonstladen Weißensee

AStA AlleFrauen-Referat, Uni Mainz

Frauen*referat des AStA der TU Berlin

queer Referat des AStA der TU Berlin

Gleichstellungsreferat des StuRa der Universität Jena

Personen

Prof. Dr. Ulrike Busch, Professorin an der Hochschule Merseburg für den Studiengang Sexuelle und reproduktive Rechte

Sabine Wienholz, Institut für Arbeits- und Sozialmedizin, Universität Leipzig

Dr. Andrea Blumtritt, Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin

Jana Frielinghaus, Redakteurin Junge Welt

Dr. sc. med. Edith Ockel
Dr. sc. med. Uta Mader

Sibylle Spoo, Rechtsanwältin und Gewerkschaftssekretärin, Berlin


Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin, Berlin

Ricarda Fröhlich, Politologin und Journalistin

Sarah Diehl, Autorin und Filmemacherin

Dipl.-Psych. Stefanie Rösch, Trauma-Informations-Zentrum

Daniela Kühling, Dipl.-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin und Sexualpädagogin, Berlin

Elke Bräuer, Mitglied des Verdi-Bezirksfrauenrates, Trier

Jenny Warnecke, Autorin, Uni Freiburg / Basel Gender Studies

Kornelia Dubbel, Betriebsrätin Deutsche Telekom, Gewerkschaftsrat ver.di

Miriam Wohlfahrt, Philipps-Universität Marburg

Daniela Hrzán, Universität Konstanz

Dr. Elisabeth von Duecker, Historikerin, Hamburg

Christiane Pachalski, Betriebsrätin, Bochum

Birgit Stock, Betriebsrätin

Nursen Aktas, Sozialarbeiterin

Susanna Ganarin, Psychologin

Andreas Goosses, Psychologe

Gisela Gröschl, Ärztin

Christiane Hoffmann-Kuhn

Dr. Claudia Iserhot, Neurophysiologin

Nurdan Klinge, Sozialarbeiterin

Dr. Regina Lutterbeck, Gynäkologin

Frauke Petras, Psychologin

Katja Brandt, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Anna Lena Schnaars, MA Science Public Health

Birgit de Wall, Betriebswirtin/Sozialarbeiterin

Dr. Ulrike Hänsch, Sozialwissenschaftlerin, Berlin

Diana Fischer, Universität Giessen

Jan Wetzel, Universität Marburg

Bettina Gerhardt, Sozialarbeiterin, Berlin

Sarah Eckhardt, Diplom-Psychologin

Anna Böcker, Politikwissenschaftlerin, Universität Wien

Christina Schneider, Ärztin

Sybille Siebert, Psychologin

Yori Gagarim, TROUBLE X, Berlin

Yvonne Konradi, Hamburg

Sandra Prophet, Studentin der FSU Jena

Timm Köhler, Berlin

Maren Hilse, Berlin

Saskia Sell, M.A.

Anne Wieser, Bochum

S. Bergsiek.

Heinz Krämer

Helmut Lembach

Birgit Marth

Ilona Mixtacka

Christine Regitz

Brigitte Schwarz

Helga Strässer

Martina Zilezinski

Rita Eichelkraut

Dr. Katrin Berndt

Helene Könau

Susann Rumplecker

Niklas Amani Schäfer

Leonie Louisa Kapfer

Stefanie Kosmalski

Magali Castan

29. 9. 2010

Presseerklärung

über die Standvergabe an christliche Abtreibungsgegner auf der Jugendmesse YOU

In Berlin findet vom 1.-3. Oktober 2010 die etablierte Jugendmesse YOU statt, auf der Jugendliche von Unternehmen und Institutionen über Berufe, soziale Bewegungen und Konsumartikel informiert werden.

Mit grossen Beunruhigen mussten wir feststellen, dass dort auch organisierte Abtreibungsgegner der Aktion Lebensrecht für Alle (ALFA) einen Stand haben.

Organisationen wie ALFA fördern keine sexuelle Aufklärung, keinen Zugang zu Verhütungsmitteln oder die Anerkennung der sexuellen Selbstbestimmung als wirkungsvolle Mittel, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Sie beschränken sich allein auf die Dämonisierung der Abtreibung und, wenn auch als Fürsorglichkeit getarnt, auf die emotionale Erpressung von Mädchen und Frauen.

Die Arbeit von ALFA hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, denn sie verbreiten wissentlich falsche oder veraltete Informationen und Horrorgeschichten über Schwangerschaftsabbrüche, um Mädchen einzuschüchtern. Z.B. verteilen sie kleine Plastikpuppen, die ein Baby, das am Daumen lutscht, darstellen soll und behaupten, dass ein Embryo in der 10. Schwangerschaftswoche so aussehen würde. Dies entspricht nicht der Realität. Zudem stellen sie u.a. Unfruchtbarkeit und lebenslange Depressionen als zwangsläufige Konsequenzen eines Abbruchs dar. Das ist besonders perfide, da emotionale Probleme mit solchen Plastikpuppen und ihrer unwissenschaftlichen Behauptung, Abtreibung töte Kinder, erst ausgelöst oder verstärkt werden sollen.

Jugendliche nehmen die Anbieter der Messe als Autorität wahr und oft sind sie nicht in der Lage, deren Informationen zu überprüfen. Dies wiegt umso schwerer, da Abtreibung ein Thema ist, bei dem Mädchen emotional sehr verletzlich sind und das ihre ganze Lebensplanung beeinflussen kann.

ALFA vertritt ein fundamentalistisch-christliches Weltbild und verfolgt das Ziel des ausnahmslosen Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen – auch bei Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung und Inzest ausgelöst wurden oder bei Schwangerschaften, die die Gesundheit der Frau beeinträchtigen.

Dieses zutiefst undemokratische Anliegen stellen sie den Jugendlichen aber als soziales Engagement für Menschenrechte des Ungeborenen dar, ohne die Konsequenzen für Mädchen und Frauen zu erwähnen.

Es sollte offen problematisiert werden, dass eine Jugendmesse solchen Organisationen, die religiöse Demagogie wissenschaftlichen und sozialen Fakten vorzieht, aus Geldgier die Türen öffnet, um junge Leute vor Manipulation und Falschinformationen zu schützen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung

gez.

Pro Choice Berlin

prochoicenet@yahoo.com

(V.iS.P. Sarah Diehl, Wrangelstr. 80, 10997 Berlin, 0163 7325446)

Wenn Sie diesen Brief unterzeichnen wollen, schicken Sie eine Mail an prochoicenet@yahoo.com


Offener Brief

gegen die Unterstützung fundamentalistischer Abtreibungsgegner durch die CDU/CSU


Am 18. September 2010 fand in Berlin der „Marsch für das Leben“ statt, der vom „Bundesverband Lebensrecht“ organisiert wurde. Bei dieser Demonstration wurden verschiedene Grußworte von prominenten Mitgliedern der CDU und CSU verlesen, unter anderem von

Annette Schavan (Bundesministerin für Bildung und Forschung), Karl-Theodor zu Guttenberg (Bundesverteidigungsminister), Volker Kauder (Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Wolfgang Bosbach (Innenausschuss-Vorsitzender des Deutschen Bundestages), Peter Müller (Ministerpräsident des Saarlands), Martin Kastler (CSU-Europaabgeordneter), Johannes Singhammer (CSU-Abgeordneter), Philipp Mißfelder (Vorsitzender der Jungen Union).

Die im „Bundesverband Lebensrecht“ organisierten Abtreibungsgegner vertreten ein fundamentalistisch-christliches Weltbild, das auch vielen Wählern und Mitgliedern der CDU zu weit gehen dürfte, u.a. verfolgen sie das Ziel des ausnahmslosen Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen – auch bei Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung und Inzest ausgelöst wurden oder die Gesundheit der Frau beeinträchtigen.

Wir sind der Auffassung, dass die Ziele des „Bundesverbands Lebensrecht“ zutiefst undemokratisch sind.

Ein Abtreibungsverbot stellt in keiner Weise eine Lösung für die vielschichtigen Probleme der Frauen und ihrer Familien dar, sondern ist nur ein „angenehmes“ Werkzeug, mit dem sich Konservative durch die Idealisierung des Ungeborenen als „Lebensschützer“ inszenieren – ohne tatsächliche Lösungsansätze für soziale Probleme bieten zu müssen.

Familienorientierung muss man nicht damit demonstrieren, dass man sich gegen Abtreibungen ausspricht, die für viele Frauen eine medizinische und soziale Notwendigkeit darstellen. Frauen und Männer haben trotz vielfältiger Verhütungsmethoden niemals eine 100%ige Kontrolle über die Wirksamkeit von Verhütung. Ungewollte Schwangerschaften sind nie auszuschließen. Ein „Gebärzwang“ würde fundamentalen Menschenrechten auf sexuelle und reproduktive Gesundheit widersprechen. Wir fordern daher die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch, denn mit einer strafgesetzrechtlichen Bedrohung ist das Menschenrecht auf Selbstbestimmung unmöglich.

Abtreibungsgegner schüchtern Frauen vor Kliniken, an Schulen und im Internet mit wissentlich falschen Informationen über Schwangerschaftsverlauf, Entwicklung des Embryos und gesundheitliche Risiken ein. Durch ihre Aktionen erhöhen sie das Stigma des Abbruchs in der Allgemeinheit, so dass zunehmend weniger Ärzte Abbrüche anbieten und Krankenhaus- und Krankenkassenpersonal den Frauen feindselig begegnen. Gerade in katholisch geprägten Regionen ist dadurch der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch erschwert. Eine solche Vorgehensweise, die religiöse Demagogie wissenschaftlichen und sozialen Fakten vorzieht, darf von der Politik nicht unterstützt werden!

Statt tendenziell fundamentalistische Gruppen zu unterstützen, sollten die Vertreter der CDU/CSU mit ihren Äußerungen und Aktivitäten unmissverständlich für das Grundgesetz der BRD eintreten, in dem festgeschrieben steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3), Frauen haben ein Recht auf „freie Entfaltung“ ihrer Persönlichkeit (Artikel 2), ihre „Würde“ ist „unantastbar“ (Artikel 1).

Sexuelle Aufklärung in Schulen und Familienberatungsstellen sowie kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln sind wirkungsvolle Mittel, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Aus ungewollten Schwangerschaften werden keine gewollten, wenn man Frauen den Abbruch erschwert. Kriminalisierte (und dadurch selbst durchgeführte) Abtreibungen führen laut WHO weltweit zu etwa 78.000 Todesfällen und 5 Millionen schwer kranken Frauen jährlich. Dieser Realität verschließen sich die christlichen „Lebensschützer“.

Die Regelung in Deutschland wurde nach der deutschen Einigung mühsam parteiübergreifend errungen. Dahinter dürfen wir nicht zurückfallen!

Zudem sind wir der Auffassung, dass sich die CDU/CSU von Organisationen wie dem „Bundesverband Lebensrecht“ distanzieren sollte, die offenkundig Verbindungen zu rechtsextremen Organen wie der „Jungen Freiheit“ unterhalten.

engl.

The Federal Constitutional Court in Germany allows abortion opponents to continue harassment of women in front of clinics that offer abortion. On June 29th, 2010 they ruled against the decision of the regional court in Munich which said that abortion opponents were not allowed to approach women with one kilometer of the clinic and not allowed to name the doctor who performs abortion. The Federal Constitutional Court claims abortion is of “public interest” and therefore Christians should have the right to engage in activities that oppose abortion. They claimed as well, that the personal rights of the doctor were not being compromised, even though the abortion opponents published leaflets with his name.

dt.

von Gisela Notz

Ein christlich motivierter, radikaler Abtreibungsgegner hat am Dienstag, 29. Juni 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Darüber jubeln die selbst ernannten „Lebensschützer“. Sie dürfen ab sofort wieder vor Frauenarztpraxen und Kliniken demonstrieren oder selbst erfundene „Straßenberatungen“ durchführen, mit denen sie schwangere Frauen zur „Umkehr“ bewegen wollen. Denn die Richter in Karlsruhe haben das Verbot gegen den religiösen Eiferer und seine „Protestaktionen“ aufgehoben, der nach einem Urteil des Landgerichts München innerhalb einer „Bannmeile“ von einem Kilometer keine PassantInnen belästigen durfte. Er hatte sich in der Nähe einer Arztpraxis auf der Straße aufgestellt und mit Plakaten und Flugblättern versucht, diejenigen, die er für Patientinnen des Arztes hielt, einzuschüchtern. „Als engagiertem Christen sei es ihm darum zu tun, sich mit verschiedenen Aktionen gegen die Durchführung von Abtreibungen zu wenden, auch wenn diese der geltenden Rechtslage entsprächen“, heißt es im Urteil. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten konnte das Bundesverfassungsgericht dem selbsternannten „Lebensschützer“ nicht nachweisen. Das Landgericht München wurde gar belehrt, dass es zu Gunsten der selbst ernannten „Lebensschützer“ künftig in der Rechtssprechung berücksichtigen müsse, dass „der Schwangerschaftsabbruch ein Gegenstand von wesentlichem öffentlichem Interesse“ sei. Das Nachsehen werden die Frauen haben, die weiterhin dem „Spießrutenlaufen“ und den unerträglichen Belästigungen ausgesetzt sind. Und nicht nur das – die immer aggressiver werdenden anti-choice Organisationen gewinnen an Macht und Durchsetzungsvermögen.

Dem Kläger waren nach einer zweitägigen Aktion vor einer Frauenordination in München verboten worden, den betroffenen Arzt/die betroffene Ärztin namentlich zu nennen und darauf hinzuweisen, dass er Abtreibungen vornehme. Zudem durfte er im Umkreis von einem Kilometer um die Praxis keine mutmaßlichen Patientinnen oder PassantInnen mehr ansprechen. Die HöchstrichterInnen hoben dieses Verbote nun auf. Zur Begründung hieß es, der Arzt werde durch die Proteste nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zudem drohe den MedizinerInnen kein „umfassender Verlust an sozialer Achtung“, wenn bekanntwerde, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.


Längst nicht mehr nur in den USA


Schon lange nicht mehr nur in den USA, wo radikale Abtreibungsgegner mehrere Ärzte, die Abtreibungen vornahmen, erschossen haben, sondern auch in Deutschland müssen Menschen, die für sexuelle und reproduktive Rechte und die Selbstbestimmung der Frauen eintreten, sich immer wieder mit den Vorgehensweisen christlicher Fundamentalisten auseinandersetzen.
Auch hier werden Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, verunglimpft und als Mörderinnen bezeichnet. Denn die „Lebensschützer“ bedienen sich einer aufhetzenden Rhetorik und ignorieren die grundgesetzlich verbriefte Würde der Frau, ihr Recht auf reproduktive Autonomie, auf selbstbestimmte Sexualität, Kontrolle über ihren eigenen Körper und die von ihr gewählte Lebensform. Sie verleumden Organisationen und Personen, die sich für die Rechte von Frauen und Homosexuellen einsetzen und attackieren sie. Mit „Lebensschutz“ hat das ebenso wenig zu tun, wie die von ihnen beliebte Gleichsetzung von Abtreibungen mit dem Völkermord der Nazis.

Die selbsternannten „Lebensschützer“ sind keine einzelnen „Wirrköpfe“. Sie sind mitten in der Gesellschaft angekommen, unterhalten Beratungsstellen, haben eine Juristinnenvereinigung und eine Ärzteaktion, und sie haben seit Bestehen des § 218 (seit dem Jahre 1871) wesentlichen Einfluss auf die Gesetzgebung ausgeübt. Es ist an der Zeit, dass die demokratischen Kräfte in unserer Gesellschaft den reaktionären Weltanschauungen von christlichen Fundamentalisten und selbst ernannten „Lebensschützern“ entgegentreten, anstatt sie zu bestärken. Selbsternannte Lebensschützer schützen kein Leben, sondern gefährden Leben indem sie Psychoterror ausüben und versuchen, Frauen in ihrem Grundrecht auf Selbstbestimmung für oder gegen ein (eigenes) Kind zu verunsichern sowie das Recht auf Schwangerschaftsabbruch insgesamt zu verschärfen.


Gisela Notz war bis zum Mai 2010 Bundesvorsitzende von pro familia

1.  Christival-Prozess

Heute, am 10.6.2010 fand im Verwaltungsgericht Bremen der 2.Verhandlungstag gegen den Polizeieinsatz während des Christivals 2008 statt.

Vor über einem Jahr wurden bei einer kleinen, spontanen Protestaktion gegen das Christival etwa 15 queere Aktivist_innen durch ein absurd großes Aufgebot an Bremer Polizist_innen außerordentlich brutal und teils sexualisiert herumgeschubst, geschlagen, gekesselt und durch die halbe Innenstadt getrieben.
Hierbei kam es zu zwei willkürlichen und gewaltsamen Ingewahrsamnahmen.
Die zwei Betroffenen versuchen seitdem, juristisch gegen die Bremer Polizei vorzugehen. Sie stellten Anzeigen wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. Außerdem wurden Verwaltungsklagen gegen die Ingewahrsamnamen eingereicht.
Wir, die Antirepressionsgruppe 2.5.08 unterstützen sie dabei.

Während am ersten Verhandlungstag im Januar die beiden Kläger_innen gehört wurden, wurde am heutigen 2. Verhandlungstag Zeug_innen beider Seiten gehört, davon 5 Polizist_innen und 2 Aktivist_innen. Nach der insgesamt 10-stündigen Zeug_innenbefragung wurde die Verhandlung erneut vertagt. Der nächste Verhandlungstag wird voraussichtlich im September stattfinden. An diesem Tag wird noch mindestens ein weiterer Zeuge der Polizei gehört. Außerdem wird es um die Frage gehen, ob es sich in den Augen des Gerichts bei der Protestaktion um eine politische Versammlung gehandelt hat, oder nicht.

Weitere Informationen auf www.antirep25.noblogs.org

2. Demonstration gegen den “1000 Kreuze”-Marsch der Organisation “Euro ProLife”

Im März des vergangenen Jahres äußerten mehrere hundert Personen Kritik an dem “1000 Kreuze”-Marsch der Organisation “Euro ProLife”. Mittels von Transparenten und Sprechchören kritisierten sie die menschen-verachtenden Positionen der Organisation, die im Rahmen des Aufzuges propagiert wurden. Die Kritikerinnen und Kritiker machten von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Versammlungsrecht gebrauch.

Genau dies wird den Betroffenen nun als “grobe Störung” vorgeworfen.

Gegen etwa hundert Kritikerinnnen und Kritiker werden derzeit Gerichtsverhandlungen mit dem Vorwurf der Versammlungssprengung (§21 des Versammlungsgesetzes) geführt. Dabei wurden die Verhandlungen im ersten halben Jahr in der Regel vertagt, da die Münsteraner Staatsanwaltschaft die Beweise den zuständigen Rechtsanwält_innen nicht vorgelegt hat oder die Zeugen nicht geladen wurden. Dieses Vorgehen führt zu einem immensen Kostenanstieg auf Seiten der Angeklagten.

Das hauptsächliche Problem stellt jedoch die rechtliche Argumentation der Münsteraner Staatsanwaltschaft dar. Würde sich diese Interpretation der Staatsanwaltschaft durchsetzen, wäre das Versammlungsrecht durch eine veränderte Rechtsprechung ausgehöhlt, ohne materiell angetastet zu werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten offenen Brief und der Internetseite: gegen1000kreuze.blogsport.de


Hier der ganze Aufruf:

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Menschenrechtsgerichtshof bestätigt Abwehrrecht gegen Abtreibungsgegner / Flugblätter vor Praxis verteilt


Az.: 2373/07 und 2396/07

STRAßBURG (mwo). Persönliche Angriffe gegen Gynäkologen von Abtreibungsgegnern sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Nach dem Bundesverfassungsgericht hat dies nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bekräftigt.

Der Antragsteller hatte 2001 in der Nähe einer gynäkologischen Praxis Flugblätter verteilt. “Stoppt rechtswidrige Abtreibungen in der Praxis Dr. K.”, hieß es dort. Und auf der Rückseite: “Bitte helfen Sie uns im Kampf gegen die straflose Tötung ungeborener Kinder.” Hintergrund ist die Unterscheidung des Strafgesetzbuchs zwischen einer rechtmäßigen und einer straffreien Abtreibung. Rechtmäßig ist nur eine Abtreibung zum gesundheitlichen Schutz der Mutter. Trotzdem bleibt aber auch eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Schwangere sie wünscht und sich zuvor hat entsprechend beraten lassen.

Die Unterlassungsklage des Arztes hatte dennoch durch alle Instanzen Erfolg. Dabei gingen die deutschen Gerichte davon aus, dass die mit dem Flugblatt angesprochenen juristischen Laien den Vorwurf “rechtswidriger Abtreibungen” so verstehen, dass der Gynäkologe sich gesetzwidrig verhalte und strafbar mache. So gelesen sei der Vorwurf aber falsch. Der Bundesgerichtshof sprach zudem von einer “Prangerwirkung”. Der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arztes wiege deutlich schwerer als die Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht meinte, der Abtreibungsgegner könne seine Position problemlos so formulieren, dass auch Laien klar sei, dass der Gynäkologe nicht strafbar handle.

Diese Positionen unterstützte nun auch der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Niemand habe dem Abtreibungsgegner verboten, sich öffentlich gegen straffreie Abtreibungen zu äußern. Der Abtreibungsgegner seinerseits habe aber sogar Patientinnen gezielt angesprochen und dadurch die freie Berufsausübung des Arztes erheblich beeinträchtigt.

Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig festgestellt, dass es unter Meinungsfreiheit fällt einen Arzt als “Tötungsspezialist für ungeborene Kinder” zu bezeichnen.

(engl.) The European Court of Human Rights as well as the German Federal Constitutional Court approved that certain accusations of anti-choice Organisations in Germany are not compatible with freedom of speech. In this case an organisation handed out flyers infront of a gynecologists office accusing him of illegal abortions. The Court acknowlegded that the use of the term illegal was incorrect even under the German law, where certain abortions is still illegal but exempt from punishment. Nevertheless the German Federal Constitutional Court approved as well that the term “Tötung ungeborener Kinder” (Killing of unborn children) on the flyer is constitutional under the Freedom of Speech Act.